IG  DVZ

Kurzprotokoll über die Gründungsversammlung der IG DVZ am 29. Oktober 2003

 

Am 29.10.2003 trafen sich ehemalige Mitarbeiter/innen des VEB Datenverarbeitungszentrum Dresden (DVZ) (Teilnehmerliste siehe Anlage), um

-        Informationen über die Problematik „Zusatzversorgung“ (ZV) auszutauschen (Grundlage: „VO Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz“ vom 17.8.1950  i. V. mit „Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz“ [AAÜG] vom 25.7.1991, Zusatzversorgungssysteme Anlage 1, Nr. 1)

-        über die Gründung einer Interessengemeinschaft (IG DVZ) zu beraten

-        über die Beteiligung an einer Musterklage bezüglich der Zusatzversorgung zu entscheiden

 

E. Fritsch begrüßte die erschienen ehemaligen Kollegen der eine kurze persönliche Vorstellung erfolgte, da sich  viele länger als ein Jahrzehnt nicht mehr gesehen hätten.

 

Nach der Vorstellung aller ehemaligen DVZ-ler berichtete E. Fritsch über seine Klage gegen den ablehnenden Widerspruchsbescheid der BfA bezüglich der ZV und teilte mit, dass auf Vorschlag seines ihn vor dem Sozialgericht vertretenden Rechtsanwaltes Dr. Karl-Heinz Christoph diese Klage als Musterklage geführt werden könne.

 

Voraussetzungen für den Eintritt in diese eventuelle Musterklage sind:

-        es müsse ein ablehnender Widerspruchsbescheid der BfA  zum Antrag auf  ZV vorliegen

-        es dürfe noch keine individuelle Klage gegen einen solchen Widerspruchsbescheid beim zuständigen Sozialgericht  eingereicht worden sein. Da Kosten für die Musterklage anfallen (z. Bsp. Rechtsanwaltskosten), ist eine Rechtsschutzversicherung empfehlenswert

(Fristen beachten: Versicherung rechtzeitig vor Prozess abschließen!).

 

Weitere Informationen über die Gesamtproblematik ZV werden u. a. von M. Schweizer gegeben, der gemeinsam mit M. Möckel - als Vertreter von E. Fritsch - an einer Informationsveranstaltung bei Dr. Christoph  teilgenommen hatte. Daraus bleibe  festzuhalten:

-        das Problem ZV müsse verstärkt in die Öffentlichkeit getragen werden

-        die zu erwartende Rentenerhöhung nach einer Anerkennung der ZV richte sich nach der Dauer der Beitragszahlung des Antragstellers zur FZR. Bei einer lückenlosen Beitragszeit und einer Beitragszahlung in Höhe des tatsächlich erhaltenen Brutto-Gehaltes ergäbe sich keine Erhöhung

-        bezüglich der Beschäftigungszeit im VEB DVZ Dresden sei das Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) vom 10.04.2002 (Az.: B4 RA 5/02 R) zu beachten, das den Anspruch eines Kollegen aus dem DVZ Potsdam abgelehnt hat.

 

Nach einer umfangreichen Diskussion, in der die verschiedensten Ansichten und Meinungen ausgetauscht wurden, treffen die Anwesenden die Entscheidung, die „IG DVZ“ zu gründen. Die IG DVZ versteht sich als ein Diskussionsforum zu allen Fragen der ZV und steht allen ehemaligen Mitarbeitern des DVZ Dresden (einschließlich Vorgänger-Betrieben) und den Mitarbeitern anderer DVZ offen.

 

Die organisatorischen Angelegenheiten der IG DVZ werden von R. Winkler und M. Schweizer übernommen. R. Winkler will prüfen, ob die IG DVZ in die Internetseite computerclub2000 integriert werden kann. Die Interessenten an einer Musterklage werden von E. Fritsch über das weitere Vorgehen informiert.

 

Weitere Treffen der IG DVZ sollen in unregelmäßigen Abständen nach Bedarf stattfinden.

 

Für die Mitarbeit bedanken sich

Eberhard Fritsch                            Roland Winkler                         Michael Schweizer

e.fritsch@freenet.de                       r.u.a.winkler@t-online.de         schweizer01069@gmx.de

0351-4594640                                0351-4537854                           0351-4592346