OFFENER
BRIEF EINES OSTDEUTSCHEN AN DIE DEUTSCHEN MEDIEN
Sehr
geehrte Damen und Herren,
zurzeit
läuft die Diskussion über gleiche Lebensbedingungen in Ost und West.
Dabei
werden zwei Dinge vermischt,
1)
Lebensbedingungen (z.B. Anzahl Millionäre, Anzahl Schlaglöcher, Anzahl
Arbeitslose u.ä.)
2) gleiche
Gesetze für Ost und West entsprechend Grundgesetz Artikel 3 (3) unter
Beachtung
von Artikel 143.
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Artikel 1
(3) Die
nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung,
vollziehende Gewalt und
Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
(1) Alle
Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(3) Niemand
darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner
Sprache, seiner Heimat und Herkunft,
seines Glaubens, seiner religiösen
oder
politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Niemand
darf
wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
(1) Recht
in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet kann
längstens bis
zum 31. Dezember 1992 von Bestimmungen dieses Grundgesetzes abweichen,
soweit
und solange infolge der unterschiedlichen Verhältnisse die völlige
Anpassung
an
die grundgesetzliche Ordnung noch nicht erreicht werden kann.
Abweichungen
dürfen nicht gegen Artikel 19 Abs. 2 verstoßen und
müssen mit dem in
Artikel 79
Abs. 3 genannten Grundsätzen vereinbar sein.
(2)
Abweichungen von den Abschnitten II, VIII, VIIIa, IX, X und XI sind
längstens
bis zum 31. Dezember 1995 zulässig.
(3)
Unabhängig von Absatz 1 und 2 haben Artikel 41 des Einigungsvertrags
und
Regelungen
zu seiner Durchführung auch insoweit Bestand, als sie
vorsehen,
dass
Eingriffe in das Eigentum auf dem in Artikel 3 dieses Vertrags
genannten Gebiet
nicht mehr rückgängig gemacht werden.
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Absatz (1)
ist m.E. so zu verstehen: längstens bis Ende 1992, falls Verhältnisse
vorher
angepasst, dann eher.
Dieser
Zeitpunkt ist nunmehr seit zwölf bzw. neun Jahren vorbei
und
es
werden weiterhin von den Kohl/Schröder-Regierungen
nahezu alle Gesetze
mit
OST/WEST-Paragraphen ausgestattet, jüngstes Beispiel ALG2.
Im Verfassungsgericht
haben die 17 Millionen Ostdeutsche keinen Vertreter,
es ist ein rein
WEST-deutsches
Gremium.
Ich nenne
nur zwei Beispiele,
an denen Sie mit Hilfe eines
Verfassungsrechtlers
überprüfen sollten,
ob diese Apartheid-Gesetzgebung nicht permanent
gegen das
Grundgesetz verstößt.
Beispiel 2
- Honorare für Zahnärzte
Für die
Medikamente, die in der Regel aus dem Westen kommen,
müssen aber in OST
und
WEST dieselben Preise bezahlt werden.
Beides sind
Fälle, wo die Betroffenen wegen ihrer
HEIMAT UND HERKUNFT
(GG-Artikel 3
(3)) bevorzugt (WEST) bzw. benachteiligt (OST) werden.
Viele
ostdeutsche Bundestagsabgeordnete, die auch im MDR zu Wort kommen,
stimmen z.B.
den Harz 4 Gesetzen zu, nach denen wieder zwischen OST und WEST
ein
grundgesetzwidriger Unterschied gemacht wird.
Vielleicht
können Sie im Bundestag mal nachfragen,
ob diese Ost-Abgeordneten für
sich
persönlich die Gleichheit im Hinblick auf die Abgeordnetenbezüge
hergestellt
haben.
Für
Betriebsräte, Gewerkschaftler usw. werden Gesetzessammlungen erstellt.
Da sind
auch Auszüge aus dem Grundgesetz enthalten.
Es ist
bezeichnend, dass der Artikel 143 in dieser Sammlung fehlt.
Es ist der
Rest des
EINIGUNGSVERTRAGES von 1990.
Vielen
Westdeutschen ist unbekannt,
dass es die in meinen zwei Beispielen
genannten
gesetzlichen Bestimmungen Unterschiede gibt.
Sie wollen es oftmals
nicht
glauben.
In den
MDR-Sendungen
zu den Befindlichkeiten der Ostdeutschen,
wird das Problem der
verfassungswidrigen zweierlei
Gesetzgebungen nahezu nie angesprochen.
So etwas
gab es in der Geschichte nur bei Hitler (JUDEN und ARIER) und in
Südafrika
(SCHWARZE und WEISSE).
Auch in
Italien gibt es unterschiedliche Lebensbedingungen zwischen NORD und
SÜD.
Ich
glaube aber nicht, dass ein Wehrpflichtiger aus Sizilien nur 80% des
Wehrsoldes
eines Norditalieners bekommt.
Die
Einhaltung des Gleichheitsgebotes (GG Artikel 3 (3)) ist auch deshalb
wichtig,
weil die Westdeutschen immer eine Mehrheit haben werden.
Das zeigt
die Abstimmung zur Harz 4 im Bundesrat: WEST (Mehrheit) = JA / OST
(Minderheit)
= NEIN.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Kresse
Diplominformatiker
01307 Dresden
Stübelallee 11 b
Tel. 0351/4417032