Das IG-Mitglied Hartmut Kresse hat sich mit einem offenen Brief an die deutschen Medien gewandt, den wir hier ungekürzt wiedergeben:

OFFENER BRIEF EINES OSTDEUTSCHEN AN DIE DEUTSCHEN MEDIEN

Sehr geehrte Damen und Herren,

zurzeit läuft die Diskussion über gleiche Lebensbedingungen in Ost und West.

Dabei werden zwei Dinge vermischt,

1) Lebensbedingungen (z.B. Anzahl Millionäre, Anzahl Schlaglöcher, Anzahl Arbeitslose u.ä.)

2) gleiche Gesetze für Ost und West entsprechend Grundgesetz Artikel 3 (3) unter Beachtung von Artikel 143. 

Im Folgenden ein paar Auszüge aus dem Grundgesetz der BRD,
deren Geltungsbereich am 03.10.1990 die ehemalige DDR
beigetreten ist.

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Artikel 1

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung,
vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

  Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft,
seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

  Artikel 143

(1) Recht in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet kann
längstens bis zum 31. Dezember 1992 von Bestimmungen dieses Grundgesetzes abweichen,
soweit und solange infolge der unterschiedlichen Verhältnisse die völlige Anpassung
an die grundgesetzliche Ordnung noch nicht erreicht werden kann.
Abweichungen dürfen nicht gegen Artikel 19 Abs. 2 verstoßen und
müssen mit dem in Artikel 79 Abs. 3 genannten Grundsätzen vereinbar sein.

(2) Abweichungen von den Abschnitten II, VIII, VIIIa, IX, X und XI sind längstens bis zum 31. Dezember 1995 zulässig.

(3) Unabhängig von Absatz 1 und 2 haben Artikel 41 des Einigungsvertrags und Regelungen
zu seiner Durchführung auch insoweit Bestand, als sie vorsehen,
dass Eingriffe in das Eigentum auf dem in Artikel 3 dieses Vertrags genannten Gebiet nicht mehr rückgängig gemacht werden.

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Artikel 143 regelt, dass längstens bis Ende 1995 für Ost und West Abweichungen zulässig sind.

Absatz (1) ist m.E. so zu verstehen: längstens bis Ende 1992, falls Verhältnisse vorher angepasst, dann eher.

Dieser Zeitpunkt ist nunmehr seit zwölf bzw. neun Jahren vorbei
und es werden weiterhin von den Kohl/Schröder-Regierungen
nahezu alle Gesetze mit OST/WEST-Paragraphen ausgestattet, jüngstes Beispiel ALG2.

Im Verfassungsgericht haben die 17 Millionen Ostdeutsche keinen Vertreter,
es ist ein rein WEST-deutsches Gremium.

Ich nenne nur zwei Beispiele,
an denen Sie mit Hilfe eines Verfassungsrechtlers überprüfen sollten,
ob diese Apartheid-Gesetzgebung nicht permanent gegen das Grundgesetz verstößt.

 

Beispiel 1 - Wehrsold
<>Ein Wehrpflichtiger OST bekommt nur einen Teilbetrag dessen, was ein Wehrpflichtiger WEST an Wehrsold erhält.
<>Die heute 18-jährigen waren 1990 vier Jahre alt.
Im Jahr 2008 sind die dann 18-jährigen im wiedervereinigten Deutschland geboren.

Beispiel 2 - Honorare für Zahnärzte

<>Ich gehöre zu denen, deren Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze- Krankenversicherung liegt.
<>Ich bin freiwillig bei der TK versichert. Seit einigen Jahren ist die Betragsbemessungsgrenze OST = WEST.
<>Ich zahle also genau denselben Beitrag, wie mein WEST-Kollege (ebenfalls über Beitragsbemessungsgrenze).
<>Die Zuzahlungen (10¤) sind ebenfalls OST = WEST.
Wenn mein Zahnarzt in Dresden die gleiche Behandlung, wie sein Kollege in Stuttgart macht,
dann bekommt
er dafür jedoch nur einen Teil des Honorars, wie der WEST-Zahnarzt.

Für die Medikamente, die in der Regel aus dem Westen kommen,
müssen aber in OST und WEST dieselben Preise bezahlt werden.

Beides sind Fälle, wo die Betroffenen wegen ihrer
HEIMAT UND HERKUNFT (GG-Artikel  3 (3)) bevorzugt (WEST) bzw. benachteiligt (OST) werden.

Viele ostdeutsche Bundestagsabgeordnete, die auch im MDR zu Wort kommen,
stimmen z.B. den Harz 4 Gesetzen zu, nach denen wieder zwischen OST und WEST
ein grundgesetzwidriger Unterschied gemacht wird.

Vielleicht können Sie im Bundestag mal nachfragen,
ob diese Ost-Abgeordneten für sich persönlich die Gleichheit im Hinblick auf die Abgeordnetenbezüge hergestellt haben.

Für Betriebsräte, Gewerkschaftler usw. werden Gesetzessammlungen erstellt.
Da sind auch Auszüge aus dem Grundgesetz enthalten.

Es ist bezeichnend, dass der Artikel 143 in dieser Sammlung fehlt.
Es ist der Rest des EINIGUNGSVERTRAGES von 1990.

Vielen Westdeutschen ist unbekannt,
dass es die in meinen zwei Beispielen genannten gesetzlichen Bestimmungen Unterschiede gibt.
Sie wollen es oftmals nicht glauben.

In den MDR-Sendungen zu den Befindlichkeiten der Ostdeutschen,
wird das Problem der verfassungswidrigen zweierlei Gesetzgebungen nahezu nie angesprochen.

So etwas gab es in der Geschichte nur bei Hitler (JUDEN und ARIER) und in Südafrika (SCHWARZE und WEISSE).

Auch in Italien gibt es unterschiedliche Lebensbedingungen zwischen NORD und SÜD.
Ich glaube aber nicht, dass ein Wehrpflichtiger aus Sizilien nur 80% des Wehrsoldes eines Norditalieners bekommt.

Die Einhaltung des Gleichheitsgebotes (GG Artikel 3 (3)) ist auch deshalb wichtig,
weil die Westdeutschen immer eine Mehrheit haben werden.

Das zeigt die Abstimmung zur Harz 4 im Bundesrat: WEST (Mehrheit) = JA / OST (Minderheit) = NEIN.


Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Kresse

Diplominformatiker
01307 Dresden
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