Die IG DVZ informiert:
(Lest bitte das Protokoll unserer Gründungsversammlung!)

Unser Leser Hartmut Kresse protestierte in einem Brief über die Sendung Plusminus des ARD zur  Ost/West Rente vom 20.01.2009
Die Antwort von der ARD können sie hier lesen.
Die Gegendarstellung von Hartmut Kresse lies nicht lange auf sich warten.
Wer mehr lesen will, hier seine Seite http://www.hkressedd.de/plusminus.html


 

Hartmut Kresse

Stübelallee 11 b

01307 Dresden

mailto: Hartmut.Kresse@t-online.de

Tel/Fax: 0351 / 44 17 032

Dresden, den 22. Januar 2009

 

 

 

Anmerkungen zum Beitrag Ost/West-Rente in der ARD-Sendung plusminus vom

20.01.2009 von Stefan Jäger

 

http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,juncof2v1trjz76v~cm.asp

 

In dieser Sendung werden drei konkrete Beispiele genannt, wo im Osten bei gleichem

Bruttoverdienst ein höherer Rentenanspruch entsteht.

 

 

Beispiel

Monatsbrutto

Jahresbrutto

Westrente

Ostrente

1

8.433 €

101.196 €

2.145 €

2.271 €

2

2.500 €

30.000 €

1.340 €

1.585 €

3

2.800 €

33.600 €

1.630 €

1.909 €

 

Die Berechnung basiert auf Methoden, die in der Datei folie_dr_herbert_rische.pdf

dargestellt sind.

( siehe http://www.daserste.de/cmspix/plumi05/pdf/folie_dr_herbert_rische.pdf )

 

Als Basis werden Kennzahlen für das Jahr 2007 benutzt, die ich hier nochmals darstellen

will.

 

Beitragsbemessungsgrenze: West 5.250 €, Ost 4.550 €

Bezugsgröße: West 29.488 € , Ost 25.372 €

(Bezugsgröße = durchschnittliches beitragspflichtiges Jahreseinkommen

jeweils West bzw. Ost)

Umrechnung Ost in West = 29.488 / 25.372 = 1,1622

Rentenwert: West 26,27 € pro Rentenpunkt, Ost 23,09 € pro Rentenpunkt.

 

Auf Seite 4 der Ausarbeitung von Herrn Dr. Rische ist die Berechnungsmethode für die

Entgeltpunkte-Ost angegeben. Unter dem Bruchstrich steht „Durchschnittsentgelt“. Das ist

unkorrekt, es müsste richtig heißen „Durchschnittsentgelt-West“. Wenn hier das

gesamtdeutsche DURCHSCHNITTSENTGELT verwendet würde, dann wären die

Rentenpunkte-West auch deutlich höher, weil ein gesamtdeutsches Durchschnittsentgelt

niedriger, als das westdeutsche wäre.

 

Die dargestellte Methode macht einfach folgendes: Das spezielle rentenrelevante

Westeinkommen wird zum Durchschnittseinkommen-West ins Verhältnis gesetzt und das

spezielle Einkommen Ost wird zum Durchschnittseinkommen-Ost ins Verhältnis gesetzt.

 

Formel 1: 30.000 x 1,1622 / 29.488 = 1,1824 (Durchschnittseinkommen-West benutzt)

Formel 2: 30.000 / 25.372 = 1,1824 (Durchschnittseinkommen-Ost benutzt)

 

Der Dr. Rische schlägt vor, das reale Einkommen-Ost ins Verhältnis zum Durchschnittseinkommen-West zu setzen und trotzdem Rentenpunkte-Ost zu vergeben.

Das wäre eine doppelte Benachteiligung der Ostdeutschen.

Er nennt den Faktor„Hochwertungsfaktor“, als ob irgendetwas HOCHBEWERTET würde. Es ist nur ein Anpassungsfaktor, um das Osteinkommen ins Verhältnis zum Westdurchschnittseinkommen zu setzen.

Wenn meine Formel 2 benutzt würde, wäre dieser Anpassungsfaktor nicht nötig.

 

Ich benutze nun die Methode von Dr. Rische für Ihre in der Sendung genannten Beispiele. In

allen drei Fällen gehen Sie davon aus, dass die Einkommen in Ost und West gleich sind.

 

Fall 1: Fluglotse in Leipzig, 8.433 € im Monat = 101.196 € im Jahr

 

OST: Es werden 54.600 € für die Rente angerechnet (Beitragsbemessungsgrenze-Ost)

WEST: Es werden 63.000 € für die Rente angerechnet (Beitragsbemessungsgrenze-West)

 

Der Ost-Fluglotse zahlt also weniger Beitrag, wie ist die Rente ?

 

West: 63.000 / 29.488 = 2.13.65 x 26,27 € = 56,13 € für 2007 = 2.245 € für 40 Jahre.

Ost: 54.600 x 1,1622 / 29.488 = 2,1519 x 23.09 € = 49,69 € für 2007 = 1.987 € für 40 Jahre.

 

Ihre Sendung: West = 2.145 € / Ost = 2.271 € ( für ?? Jahre – das wurde nicht genannt)

 

Fall 2: Küchenchef in Kassel, 2.500 € im Monat = 30.000 € im Jahr

 

Unterhalb Beitragsbemessungsgrenzen Ost/West.

 

West: 30.000 / 29.488 = 1,0174 x 26,27 € = 26,73 € für 2007 = 1.337 € für 50 Jahre.

Ost: 30.000 x 1,1622 / 29.488 = 1,1824 x 23.09 € = 27,30 € für 2007 = 1.365 € für 50 Jahre.

 

Ihre Sendung: West = 1.340 € / Ost = 1.585 € ( für ?? Jahre – das wurde nicht genannt)

 

Fall 3: Rampagent in Frankfurt/M, 2.800 € im Monat = 33.600 € im Jahr

 

Unterhalb Beitragsbemessungsgrenzen Ost/West.

 

West: 33.600 / 29.488 = 1,1394 x 26,27 € = 29,93 € für 2007 = 1.497 € für 50 Jahre.

Ost: 33.600 x 1,1622 / 29.488 = 1,3243 x 23.09 € = 30,58 € für 2007 = 1.529 € für 50 Jahre.

 

Ihre Sendung: West = 1.630 € / Ost = 1.909 € ( für ?? Jahre – das wurde nicht genannt)

 

Abgesehen davon, dass niemand heute weiß, wie sich die Einkommen in den nächsten 40

oder 50 Jahren entwickeln werden und deshalb solche Hochrechnungen auf der Basis eines

konkreten Jahres sehr fragwürdig sind, haben Sie in Ihrem Beitrag Zahlen genannt, die

deutlich falsch sind und nur als gezielte Volksverhetzung verstanden werden können. Neben

diesen falschen Zahlen, haben Sie weitere Falschaussagen in Ihrer Sendung. Sie gehen

immer davon aus, dass im Osten und Westen gleiche Einkommensverhältnisse sind.

Speziell haben Sie den Öffentlichen Dienst genannt, wo angeblich gleiche

Einkommensverhältnisse bestehen würden. In dem nachfolgenden Link sehen Sie den

aktuellen Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Bundesländer.

 

http://www.gdp.de/gdp/gdpmp.nsf/id/Geh_DE/$file/TV-L%C3%A4nder.pdf

 

Auch hier strotzt es nach 20 Jahren Wiedervereinigung und Grundgesetz Artikel 143, nach

dem ab dem 1.1.1996 das Gleichheitsgebot im Artikel 3 auch für das Beitrittsgebiet gilt aber

trotzdem von Kohl, Schröder und Merkel sowie den Bundespräsidenten permanent

missachtet wird.

 

Im Tarifvertrag ist u.a. geregelt, dass die Arbeitszeit im Osten 40 Stunden und im Westen nur  38,5 Stunden beträgt.

 

 

Sie haben am Anfang Ihres Beitrages den Eindruck erwecken wollen, als sei die deutsche

Einheit nahezu vollendet, nur bei der Rente gäbe es noch einen Unterschied, unter dem vor

allem die westdeutschen Rentenversicherten zu leiden hätten. So, wie in diesem Tarifvertrag

gibt es eine Unzahl von Gesetzen und Bestimmungen, die regeln, dass die Ostdeutschen auf

der Habenseite immer weniger bekommen. Die Abgaben sind weitestgehend angeglichen.

Jüngstes Beispiel ist der Gesundheitsfond, wo nunmehr alle Versicherten gleiche Beiträge

zahlen und die Kassen für gleiche Fälle (z.B. Diabetes) gleiche Leistungen aus dem Fonds

erhalten. Wenn man daraus schlussfolgert, dass Ärzte und anderes medizinisches Personal

nun auch für gleiche Leistungen gleiche Entlohnung in Ost und West erhalten – weit gefehlt.

Der Arzt in Dresden erhält nur einen Teil des Honorars für z.B. eine Blutdruckmessung, wie

sein Kollege in Kleinkleckersdorf im Norden Westdeutschlands.

 

Das Grundrecht „Niemand darf wegen seiner … Herkunft .. benachteiligt oder

bevorzugt werden“ ist für die Ossis weiterhin nicht zutreffend.

 

Im Tarifvertrag sind auch Lohntabellen West / Ost enthalten.

Für Ihre Beispiele 2 und 3 nehme ich diesen Tarifvertrag als Grundlage für eine Berechnung,

die der Wirklichkeit nahe kommt, weil die tatsächlichen Einkommen im Osten so sind, wie

der Anpassungsfaktor aussagt. Wenn die Einkommen gleich wären, dann müsste der Faktor

bei etwa 1,0 liegen. Dann müssten aber auch Rentenpunkte Ost und West gleich sein.

 

Fall 2: Einkommen West = 2505 / 30060 , Ost = 2430 / 29160 ( Gruppe 8, Stufe 5)

 

West: 30.060 / 29.488 = 1,0194 x 26,27 € = 26,78 € für 2007 = 1.339 € für 50 Jahre.

Ost: 29.160 x 1,1622 / 29.488 = 1,1493 x 23.09 € = 26,54 € für 2007 = 1.327 € für 50 Jahre.

Lohnraub-Ost = 900 € für 2007 = 45.000 € für 50 Jahre.

 

Fall 3: Einkommen West = 2885 / 34620 , Ost = 2590 / 31080 ( Gruppe 10, Stufe 3)

 

West: 34.620 / 29.488 = 1,1740 x 26,27 € = 30,84 € für 2007 = 1.542 € für 50 Jahre.

Ost: 31.080 x 1,1622 / 29.488 = 1,2249 x 23.09 € = 28,28 € für 2007 = 1.414 € für 50 Jahre.

Lohnraub-Ost = 3.540 € für 2007 = 177.000 € für 50 Jahre.

 

Die Ostdeutschen bekommen weniger Lohn, weniger Rente, dafür „dürfen“ sie 1,5 Stunden

pro Woche länger arbeiten. Das sind pro Jahr 78 Stunden und in 50 Jahren 3900 Stunden.

Das sind fast 100 Wochen also ca. 2 Jahre in 50 Jahren unbezahlte Mehrarbeit.

Darüber sollten sie eine PLUSMININUS-Sendung machen.

 

Wenn Sie die Tabelle von Dr. Rische auf Seite 9 anschauen, dann sehen Sie, dass ab 1995

kaum noch eine Angleichung der Osteinkommen stattgefunden hat.

Wenn z.B. die Rente um 2% erhöht wird, dann werden die Rentenpunkte erhöht.

West:26,27 € + 2 % = 26,80 €, Ost: 23,09 € + 2 % = 23.55 €

Vor der Erhöhung war die Differenz 26,27 – 23,09 = 3,18 € pro Rentenpunkt.

Nach der Erhöhung ist die Differenz 26,80 – 23,55 = 3,25 € pro Rentenpunkt.

Mit dieser Methode wird der Unterschied West/Ost immer größer.

Analog ist das, wenn Tarifanpassungen um z.B. 5% erfolgen.

 

Die Anpassung kann also nur dadurch erreicht werden, indem vor der Rente die

Einkommen angepasst werden. Vorreiter dafür muss der Öffentliche Dienst sein und auch in

der Privatwirtschaft darf es keine solchen Tarifvereinbarungen mehr geben, weil sie direkt im

Widerspruch zu Artikel 143 des Grundgesetzes stehen und somit ungesetzlich sind. Dieser

Artikel ist der „Rest“ des Einigungsvertrages. Wir Ostdeutschen haben 1990 keinen Krieg

verloren und auch nicht bedingungslos kapituliert, sondern wir sind freudig mit erhobenem

Haupt dem Geltungsbereich des westdeutschen Grundgesetzes beigetreten. Niemand im

Osten hätte damals gedacht, dass es 20 Jahre später eine Unmenge von Gesetzen und

Bestimmungen gibt, die weiterhin nach Ost/West unterscheiden. So etwas gab es bisher nur

in Südafrika oder den USA gegenüber den schwarzen „Niggern“ bzw. in Deutschland 1933-

1945 in Bezug auf jüdische Mitbürger. Auch im Warschauer Ghetto bekamen die Juden etwa

80% dessen, was ein Arier verdiente.

Falls Sie den Artikel 143 nicht kennen, hier ist er:

 

Artikel 1

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende

Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

 

Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner

Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens,

seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder

bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt

werden.

 

Artikel 143

(1) Recht in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet

kann längstens bis zum 31. Dezember 1992 von Bestimmungen dieses

Grundgesetzes abweichen, soweit und solange infolge der

unterschiedlichen Verhältnisse die völlige Anpassung an die

grundgesetzliche Ordnung noch nicht erreicht werden kann.

Abweichungen dürfen nicht gegen Artikel 19 Abs. 2 verstoßen und

müssen mit den in Artikel 79 Abs. 3 genannten Grundsätzen vereinbar

sein.

(2) Abweichungen von den Abschnitten II, VIII, VIIIa, IX, X und XI sind

längstens bis zum 31. Dezember 1995 zulässig.

(3) Unabhängig von Absatz 1 und 2 haben Artikel 41 des

Einigungsvertrags und Regelungen zu seiner Durchführung auch insoweit

Bestand, als sie vorsehen, daß Eingriffe in das Eigentum auf dem in

Artikel 3 dieses Vertrags genannten Gebiet nicht mehr rückgängig

gemacht werden.

  

Ich erwarte von Ihnen eine Richtigstellung Ihrer volksverhetzenden Aussagen in der

Sendung PLUSMINUIS vom 20. Januar 2009, mit denen Sie die westdeutschen

Beitragszahler gegen ihre ostdeutschen Landsleute aufhetzen. Wenn das in den

nächsten 14 Tagen nicht erfolgt, erstatte ich Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

 

Ihr letzter Satz im Beitrag, steht dafür als Beispiel:

 

Für Geringverdiener im Westen wie Siegfried Martin ist das längst überfällig.

Dass er pauschal schlechter behandelt wird als ein Spitzenverdiener im Osten,

passt nicht mehr ins vereinte Deutschland.

 

Am Anfang sagen Sie.

 

Bei der Berechnung der Rente werden Ostlöhne aufgewertet. Damit ist jeder Euro

Rentenbeitrag im Osten mehr wert als im Westen

 

Das ist eine gezielte Hetz-Verleumdung. Die Ostlöhne werden nur auf einen fiktiven

Westlohn umgerechnet, um diesen ins Verhältnis zum westdeutschen Durchschnittslohn zu

setzen. Stattdessen könnte man den ostdeutschen Lohn auch ins Verhältnis zum

ostdeutschen Durchschnittslohn setzen. Dann bekäme man die gleichen Rentenpunkte. Die

unterschiedliche Behandlung von Ost und West ist keine Erfindung der Ossis. Die kritisieren

Sie auch nicht. Sie erwecken nur den Eindruck, es gäbe keinen Ost/West Unterschied.

Warum es einen Durchschnittslohn Ost und West gibt – das ist die real existieren

Gesetzesmauer, da muss man die Politiker fragen, u.a. den Westpräsidenten Köhler, der

solche Gesetze wie seine Vorgänger seit 1990 ohne mit der Wimper zu zucken

unterschreibt. Die DRV könnte sicherlich problemlos auch einen gesamtdeutschen

Durchschnittslohn ermitteln, der dann jeweils für die Rentenpunkte OST und WEST zu

benutzen wäre. Ihre Behauptung, die Ostlöhne werden aufgewertet, ist eine Lüge. Sie

werden nur in einen fiktiven Wert umgerechnet, um das Verhältnis zum

Westdurchschnittslohn zu ermitteln. Die daraus ermittelten Rentenpunkte werden mit den

deutlich niedrigeren Rentenpunkten-Ost bewertet. Nun ist das Verhältnis der

Durchschnittslöhne Ost/West nicht in jedem Jahr ganz genau identisch mit dem Verhältnis

Rentenwert Ost/West. Da gibt es im Moment einen kleinen geringfügigen Vorteil für die

Ostrentner. Und das finden Sie ganz schlecht.

Seit 20 Jahren ist es umgekehrt – da haben Sie kein Wort darüber verloren.

Mit freundlichen Grüßen

Hartmut Kresse



Zur Kenntnis der Sachlage stellen wir hier ein paar Gesetzestexte,erfolgte Rechtsprechungen und Meinungen zur Diskussion:

1. Probleme der Rentenüberleitung Ost in das westdeutsche Rentensystem.
2. Resolution zur Ost-West-Angleichung von Wissenschaftlern.
3. Zusammenfassung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum AAÜG.
4. Altersversorgung der techn. Intelligenz in der DDR (Ausgangspunkt des AAÜG).
5. Die Durchführungsbestimmung zur Altersversorgung der t. Intelligenz in der DDR
(ebenfalls Ausgangspunkt des AAÜG)
6. Eine erfolgreiche Klage eines Vermessungs-Ing. beim BSG zur Anerkennung
seiner Ansprüche zur Zusatzversorgung.

Gerne stellen wir weiteres Material zu dieser Problematik ins Internet.
Sendet es per Mail an den Webmaster.