Hartmut
Kresse
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Dresden
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Hartmut.Kresse@t-online.de
Tel/Fax:
0351 / 44 17 032
Dresden,
den 22. Januar
2009
Anmerkungen
zum Beitrag Ost/West-Rente in der ARD-Sendung plusminus
vom
20.01.2009
von Stefan Jäger
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,juncof2v1trjz76v~cm.asp
In
dieser Sendung werden drei konkrete Beispiele genannt, wo im
Osten bei gleichem
Bruttoverdienst
ein höherer Rentenanspruch entsteht.
|
Beispiel |
Monatsbrutto |
Jahresbrutto |
Westrente |
Ostrente |
|
1 |
8.433
€ |
101.196
€ |
2.145
€ |
2.271
€ |
|
2 |
2.500
€ |
30.000
€ |
1.340
€ |
1.585
€ |
|
3 |
2.800
€ |
33.600
€ |
1.630
€ |
1.909
€ |
Die
Berechnung basiert auf Methoden, die in der Datei folie_dr_herbert_rische.pdf
dargestellt
sind.
(
siehe http://www.daserste.de/cmspix/plumi05/pdf/folie_dr_herbert_rische.pdf
)
Als
Basis werden Kennzahlen für das Jahr 2007 benutzt, die ich
hier nochmals darstellen
will.
Beitragsbemessungsgrenze:
West 5.250 €, Ost 4.550 €
Bezugsgröße:
West 29.488 € , Ost 25.372 €
(Bezugsgröße
= durchschnittliches beitragspflichtiges
Jahreseinkommen
jeweils
West bzw. Ost)
Umrechnung
Ost in West =
29.488 / 25.372 = 1,1622
Rentenwert:
West 26,27 € pro Rentenpunkt, Ost 23,09 € pro Rentenpunkt.
Auf
Seite 4 der Ausarbeitung von Herrn Dr. Rische
ist die Berechnungsmethode für die
Entgeltpunkte-Ost
angegeben. Unter dem Bruchstrich steht „Durchschnittsentgelt“.
Das ist
unkorrekt,
es müsste richtig heißen „Durchschnittsentgelt-West“.
Wenn hier das
gesamtdeutsche
DURCHSCHNITTSENTGELT verwendet würde, dann wären
die
Rentenpunkte-West
auch deutlich höher, weil ein gesamtdeutsches
Durchschnittsentgelt
niedriger,
als das westdeutsche wäre.
Die
dargestellte Methode macht einfach folgendes: Das spezielle
rentenrelevante
Westeinkommen
wird zum Durchschnittseinkommen-West ins Verhältnis
gesetzt und das
spezielle
Einkommen Ost wird zum Durchschnittseinkommen-Ost ins
Verhältnis gesetzt.
Formel
1: 30.000 x 1,1622 / 29.488 = 1,1824
(Durchschnittseinkommen-West benutzt)
Formel
2:
30.000 / 25.372 = 1,1824 (Durchschnittseinkommen-Ost benutzt)
Der
Dr. Rische schlägt vor,
das reale
Einkommen-Ost ins Verhältnis zum Durchschnittseinkommen-West zu setzen
und
trotzdem Rentenpunkte-Ost zu vergeben.
Das
wäre eine doppelte Benachteiligung der Ostdeutschen.
Er
nennt den Faktor„Hochwertungsfaktor“, als ob
irgendetwas
HOCHBEWERTET würde. Es ist nur ein Anpassungsfaktor, um das
Osteinkommen ins
Verhältnis zum Westdurchschnittseinkommen zu setzen.
Wenn meine Formel 2 benutzt würde, wäre dieser Anpassungsfaktor nicht nötig.

Ich
benutze nun die Methode von Dr. Rische
für Ihre in der Sendung genannten Beispiele. In
allen
drei Fällen gehen Sie davon aus, dass die Einkommen in Ost
und West gleich sind.
Fall
1: Fluglotse in Leipzig, 8.433 € im Monat = 101.196 € im Jahr
OST:
Es werden 54.600 € für die Rente angerechnet
(Beitragsbemessungsgrenze-Ost)
WEST:
Es werden 63.000 € für die Rente angerechnet
(Beitragsbemessungsgrenze-West)
Der
Ost-Fluglotse zahlt also weniger Beitrag, wie ist die Rente ?
West:
63.000 / 29.488 = 2.13.65 x 26,27 € = 56,13 € für 2007 = 2.245
€ für 40 Jahre.
Ost:
54.600 x 1,1622 / 29.488 = 2,1519 x 23.09 € = 49,69 € für
2007 = 1.987 € für 40 Jahre.
Ihre
Sendung: West = 2.145 € / Ost = 2.271 €
( für
?? Jahre – das wurde nicht genannt)
Fall
2: Küchenchef in Kassel, 2.500 € im Monat = 30.000 € im Jahr
Unterhalb
Beitragsbemessungsgrenzen Ost/West.
West:
30.000 / 29.488 = 1,0174 x 26,27 € = 26,73 € für 2007 = 1.337
€ für 50 Jahre.
Ost:
30.000 x 1,1622 / 29.488 = 1,1824 x 23.09 € = 27,30 € für
2007 = 1.365 € für 50 Jahre.
Ihre
Sendung: West = 1.340 € / Ost = 1.585 €
( für
?? Jahre – das wurde nicht genannt)
Fall
3: Rampagent in
Frankfurt/M, 2.800 €
im Monat = 33.600 € im Jahr
Unterhalb
Beitragsbemessungsgrenzen Ost/West.
West:
33.600 / 29.488 = 1,1394 x 26,27 € = 29,93 € für 2007 = 1.497
€ für 50 Jahre.
Ost:
33.600 x 1,1622 / 29.488 = 1,3243 x 23.09 € = 30,58 € für
2007 = 1.529 € für 50 Jahre.
Ihre
Sendung: West = 1.630 € / Ost = 1.909 €
( für
?? Jahre – das wurde nicht genannt)
Abgesehen
davon, dass niemand heute weiß, wie sich die Einkommen
in den nächsten 40
oder
50 Jahren entwickeln werden und deshalb solche Hochrechnungen
auf der Basis eines
konkreten
Jahres sehr fragwürdig sind, haben Sie in Ihrem Beitrag
Zahlen genannt, die
deutlich
falsch sind und nur als gezielte Volksverhetzung
verstanden werden können. Neben
diesen
falschen Zahlen, haben Sie weitere Falschaussagen in Ihrer
Sendung. Sie gehen
immer
davon aus, dass im Osten und Westen gleiche
Einkommensverhältnisse sind.
Speziell
haben Sie den Öffentlichen Dienst genannt, wo angeblich
gleiche
Einkommensverhältnisse
bestehen würden. In dem nachfolgenden Link
sehen Sie den
aktuellen
Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der
Bundesländer.
http://www.gdp.de/gdp/gdpmp.nsf/id/Geh_DE/$file/TV-L%C3%A4nder.pdf
Auch
hier strotzt es nach 20 Jahren Wiedervereinigung und
Grundgesetz Artikel 143, nach
dem
ab dem 1.1.1996 das Gleichheitsgebot im Artikel 3 auch für das
Beitrittsgebiet gilt aber
trotzdem
von Kohl, Schröder und Merkel sowie den Bundespräsidenten
permanent
missachtet
wird.
Im
Tarifvertrag ist u.a. geregelt, dass die Arbeitszeit im Osten
40 Stunden und im Westen nur 38,5
Stunden beträgt.


Sie
haben am Anfang Ihres Beitrages den Eindruck erwecken wollen,
als sei die deutsche
Einheit
nahezu vollendet, nur bei der Rente gäbe es noch einen
Unterschied, unter dem vor
allem
die westdeutschen Rentenversicherten zu leiden hätten. So,
wie in diesem Tarifvertrag
gibt
es eine Unzahl von Gesetzen und Bestimmungen, die regeln,
dass die Ostdeutschen auf
der
Habenseite immer weniger bekommen. Die Abgaben sind
weitestgehend angeglichen.
Jüngstes
Beispiel ist der Gesundheitsfond, wo nunmehr alle
Versicherten gleiche Beiträge
zahlen
und die Kassen für gleiche Fälle (z.B. Diabetes) gleiche
Leistungen aus dem Fonds
erhalten.
Wenn man daraus schlussfolgert, dass Ärzte und anderes
medizinisches Personal
nun
auch für gleiche Leistungen gleiche Entlohnung in Ost und West
erhalten – weit gefehlt.
Der
Arzt in Dresden erhält nur einen Teil des Honorars für z.B.
eine Blutdruckmessung, wie
sein
Kollege in Kleinkleckersdorf
im
Norden Westdeutschlands.
Das
Grundrecht „Niemand darf wegen seiner … Herkunft ..
benachteiligt oder
bevorzugt
werden“ ist
für die Ossis weiterhin nicht zutreffend.
Im
Tarifvertrag sind auch Lohntabellen West / Ost enthalten.


Für
Ihre Beispiele 2 und 3 nehme ich diesen Tarifvertrag als
Grundlage für eine Berechnung,
die
der Wirklichkeit nahe kommt, weil die tatsächlichen Einkommen
im Osten so sind, wie
der
Anpassungsfaktor aussagt. Wenn die Einkommen gleich wären,
dann müsste der Faktor
bei
etwa 1,0 liegen. Dann müssten aber auch Rentenpunkte Ost und
West gleich sein.
Fall
2: Einkommen West = 2505 / 30060 , Ost = 2430 / 29160 (
Gruppe 8, Stufe 5)
West:
30.060 / 29.488 = 1,0194 x 26,27 € = 26,78 € für 2007 = 1.339
€ für 50 Jahre.
Ost:
29.160 x 1,1622 / 29.488 = 1,1493 x 23.09 € = 26,54 € für
2007 = 1.327 € für 50 Jahre.
Lohnraub-Ost
= 900 € für 2007 = 45.000 € für 50 Jahre.
Fall
3: Einkommen West = 2885 / 34620 , Ost = 2590 / 31080 (
Gruppe 10, Stufe 3)
West:
34.620 / 29.488 = 1,1740 x 26,27 € = 30,84 € für 2007 = 1.542
€ für 50 Jahre.
Ost:
31.080 x 1,1622 / 29.488 = 1,2249 x 23.09 € = 28,28 € für
2007 = 1.414 € für 50 Jahre.
Lohnraub-Ost
= 3.540 € für 2007 = 177.000 € für 50 Jahre.
Die
Ostdeutschen bekommen weniger Lohn, weniger Rente, dafür „dürfen“
sie 1,5 Stunden
pro
Woche länger arbeiten. Das sind pro Jahr 78 Stunden und in 50
Jahren 3900 Stunden.
Das
sind fast 100 Wochen also ca. 2 Jahre in 50 Jahren unbezahlte
Mehrarbeit.
Darüber
sollten sie eine PLUSMININUS-Sendung machen.
Wenn
Sie die Tabelle von Dr. Rische
auf
Seite 9 anschauen, dann sehen Sie, dass ab 1995
kaum
noch eine Angleichung der Osteinkommen stattgefunden hat.

Wenn
z.B. die Rente um 2% erhöht wird, dann werden die
Rentenpunkte erhöht.
West:26,27
€ + 2 % = 26,80 €, Ost: 23,09 € + 2 % = 23.55 €
Vor
der Erhöhung war die Differenz 26,27 – 23,09 = 3,18 € pro
Rentenpunkt.
Nach
der Erhöhung ist die Differenz 26,80 – 23,55 = 3,25 € pro
Rentenpunkt.
Mit
dieser Methode wird der Unterschied West/Ost immer größer.
Analog
ist das, wenn Tarifanpassungen um z.B. 5% erfolgen.
Die
Anpassung kann also nur dadurch erreicht werden, indem vor
der Rente die
Einkommen
angepasst werden. Vorreiter dafür muss der Öffentliche
Dienst sein und auch in
der
Privatwirtschaft darf es keine solchen Tarifvereinbarungen
mehr geben, weil sie direkt im
Widerspruch
zu Artikel 143 des Grundgesetzes stehen und somit
ungesetzlich sind. Dieser
Artikel
ist der „Rest“ des Einigungsvertrages. Wir Ostdeutschen
haben 1990 keinen Krieg
verloren
und auch nicht bedingungslos kapituliert, sondern wir
sind freudig mit erhobenem
Haupt
dem Geltungsbereich des westdeutschen Grundgesetzes
beigetreten. Niemand im
Osten
hätte damals gedacht, dass es 20 Jahre später eine Unmenge
von Gesetzen und
Bestimmungen
gibt, die weiterhin nach Ost/West unterscheiden. So
etwas gab es bisher nur
in
Südafrika oder den USA gegenüber den schwarzen „Niggern“ bzw.
in Deutschland 1933-
1945
in Bezug auf jüdische Mitbürger. Auch im Warschauer Ghetto
bekamen die Juden etwa
80%
dessen, was ein Arier verdiente.
Falls
Sie den Artikel 143 nicht kennen, hier ist er:
Artikel
1
(3)
Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung,
vollziehende
Gewalt
und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Artikel
3
(1)
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(3)
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung,
seiner
Rasse,
seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines
Glaubens,
seiner
religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder
bevorzugt
werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung
benachteiligt
werden.
Artikel
143
(1)
Recht in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrags genannten
Gebiet
kann
längstens bis zum 31. Dezember 1992 von Bestimmungen dieses
Grundgesetzes
abweichen, soweit und solange infolge der
unterschiedlichen
Verhältnisse die völlige Anpassung an die
grundgesetzliche
Ordnung noch nicht erreicht werden kann.
Abweichungen
dürfen nicht gegen Artikel 19 Abs. 2 verstoßen und
müssen
mit den in Artikel 79 Abs. 3 genannten Grundsätzen
vereinbar
sein.
(2)
Abweichungen von den Abschnitten II, VIII, VIIIa,
IX, X und XI sind
längstens
bis zum 31. Dezember 1995 zulässig.
(3)
Unabhängig von Absatz 1 und 2 haben Artikel 41 des
Einigungsvertrags
und Regelungen zu seiner Durchführung auch
insoweit
Bestand,
als sie vorsehen, daß
Eingriffe
in das Eigentum auf dem in
Artikel
3 dieses Vertrags genannten Gebiet nicht mehr rückgängig
gemacht
werden.
Ich
erwarte von Ihnen eine Richtigstellung Ihrer
volksverhetzenden Aussagen in der
Sendung
PLUSMINUIS vom 20. Januar 2009, mit denen Sie die
westdeutschen
Beitragszahler
gegen ihre ostdeutschen Landsleute aufhetzen.
Wenn das in den
nächsten
14 Tagen nicht erfolgt, erstatte ich Anzeige bei der
Staatsanwaltschaft.
Ihr
letzter Satz im Beitrag, steht dafür als Beispiel:
Für
Geringverdiener im Westen wie Siegfried Martin ist das längst
überfällig.
Dass
er pauschal schlechter behandelt wird als ein
Spitzenverdiener im Osten,
passt
nicht mehr ins vereinte Deutschland.
Am
Anfang sagen Sie.
Bei
der Berechnung der Rente werden Ostlöhne aufgewertet. Damit
ist jeder Euro
Rentenbeitrag
im Osten mehr wert als im Westen
Das
ist eine gezielte Hetz-Verleumdung. Die Ostlöhne werden nur auf
einen fiktiven
Westlohn
umgerechnet, um diesen ins Verhältnis zum westdeutschen
Durchschnittslohn zu
setzen.
Stattdessen könnte man den ostdeutschen Lohn auch ins
Verhältnis zum
ostdeutschen
Durchschnittslohn setzen. Dann bekäme man die
gleichen Rentenpunkte. Die
unterschiedliche
Behandlung von Ost und West ist keine Erfindung
der Ossis. Die kritisieren
Sie
auch nicht. Sie erwecken nur den Eindruck, es gäbe keinen
Ost/West Unterschied.
Warum
es einen Durchschnittslohn Ost und West gibt – das ist die
real existieren
Gesetzesmauer,
da muss man die Politiker fragen, u.a. den
Westpräsidenten Köhler, der
solche
Gesetze wie seine Vorgänger seit 1990 ohne mit der Wimper
zu zucken
unterschreibt.
Die DRV könnte sicherlich problemlos auch einen
gesamtdeutschen
Durchschnittslohn
ermitteln, der dann jeweils für die Rentenpunkte
OST und WEST zu
benutzen
wäre. Ihre Behauptung, die Ostlöhne werden aufgewertet,
ist eine Lüge. Sie
werden
nur in einen fiktiven Wert umgerechnet, um das Verhältnis
zum
Westdurchschnittslohn
zu ermitteln. Die daraus ermittelten
Rentenpunkte werden mit den
deutlich
niedrigeren Rentenpunkten-Ost bewertet. Nun ist das
Verhältnis der
Durchschnittslöhne
Ost/West nicht in jedem Jahr ganz genau
identisch mit dem Verhältnis
Rentenwert
Ost/West. Da gibt es im Moment einen kleinen
geringfügigen Vorteil für die
Ostrentner.
Und das finden Sie ganz schlecht.
Seit
20 Jahren ist es umgekehrt – da haben Sie kein Wort darüber
verloren.
Mit
freundlichen Grüßen
Hartmut Kresse
Zur
Kenntnis der Sachlage stellen wir
hier ein paar Gesetzestexte,erfolgte Rechtsprechungen und Meinungen
zur Diskussion:
Gerne
stellen wir weiteres Material zu dieser Problematik ins Internet.
Sendet es per Mail an den Webmaster.